Projektarbeit des Förderkreises

Der Förderkreis Indienhilfe e.V. arbeitet eng vernetzt mit den Projektgründern in Indien zusammen. Wir bekommen 2 mal jährlich kalkulierte Projektvorschläge zugeschickt, die wir in unserem Vorstand beraten und ggf. beschließen. Zwischenzeitlich können in besonderen Notfällen auch kurzfristig weitere Projektanträge den Vorstand erreichen.

 

Die Projekte gliedern sich in:

  • Ausbildungshilfen (z.B. Nähschule, landwirtschaftliche Trainings, Multifunktionstraining für Frauen, Buchbinderei,) BASIS Projects als Lehr und Vorzeigebetrieb für Schulen und Universitäten
  • Gesundheitshilfen (chronische Krankheiten als sozio-ökonomisches und technisches Problem, unsauberes Wasser, schlechte Wohnverhältnisse/ für Projektmitarbeiter*innen Vorbeugungs- und Behandlungsprogramme (Zähne, Augen) – akute Nothilfemaßnahmen bei Unfällen
  • Hilfen zum Wohnungsbau
  • Biologische Landwirtschaft – Erweiterung des Spektrums an Pflanzensetzlingen durch ökologisches, einheimisches robustes Saatgut. Reaktivierung von Ursorten, hängende Gärten
  • Biologische Abwasser-Kläranlage
  • Trinkwasserversorgung und Brunnenbau mit Wasserleitung ins Dorf
  • Einzelfallhilfen/Patenschaften

Eine Auswahl unserer aktuellen Projekte:

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Soziales Engagement

1. Nothilfemaßnahmen

Die extremen Witterungsverhältnisse mit Überschwemmungen bei Monsunregen oder Trockenheit in den Sommermonaten verursachen immer wieder Notsituationen. Hier kann der FIH in BASIS helfen. In Indien gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung, d.h. die Behandlung einer schweren Krankheit stellt eine enorme finanzielle Belastung für die Betroffenen dar. Bei Bedarf übernimmt der Verein Förderkreis Indienhilfe e.V. einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten. Auch bei Familienzeremonien der bedürftigen Menschen hilft der FIH oft mit einem finanziellen Beitrag (z.B. Beerdigung).

2. Ausbildungshilfe

Weitere finanzielle Hilfe betrifft Hilfen zum Schulbeginn wie etwa die Übernahme der Kosten für Bücher, Hefte, Bekleidung und Regenschirme sowie für professionelle Ausbildung (Krankenschwesterausbildung, Kunstlehre, handwerkliche Ausbildung usw.). 

3. Wohnungsbauhilfen

Bau, Sanierung und Modernisierung der Wohneinrichtung (Küche, Toiletten, Trinkwasserversorgung durch Brunnenbau usw.) trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Der FIH hilft u.a. durch Übernahme von Materialkosten. Dieses Engagement trägt zur sozialen Entwicklung der Gesellschaft bei. 

Arbeitsleistungen werden in der Regel in Nachbarschaftshilfe erbracht.

4. Trinkwasserversorgung

Das Trinkwasserprojekt von BASIS löst seit 1993 das Problem der chronischen Trinkwassernot von ca. 150 sozial schwachen Familien. Die Anlage umfasst einen Brunnen in einer Tiefebene, einen Hochbehälter auf einer natürlichen Erhöhung sowie ein Straßenverteilungssystem mit 15 Zapfstellen. Solche unabhängigen, lokalen Wasserversorgungsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der ländlichen Entwicklungsarbeit. Der Förderkreis Indienhilfe e.V. hat dieses Projekt immer finanziell mitgetragen und finanziert auch weiterhin u.a. die Sanierung von Zapfstellen.

5.Hauswirtschaftsschulung für Frauen

Wir ermutigen Hausfrauen zur Eigeninitiative, um so ihre Existenzgrundlage z.B. durch Aufbau eines Kleingewerbes (Milchtierhaltung, Fisch- und Gemüseverkauf etc) zu sichern. Das Programm soll Frauen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Religionen und unterschiedlicher Kasten die Möglichkeit geben, die eigenen Talente, Begabungen und Interessen zu entdecken und entsprechend zu fördern. Das Trainingsprogramm wird über einen Zeitraum von einem Jahr angeboten und richtet sich an jeweils 10 Frauen. Die Grundfinanzierung des Projekts wird immer über den Förderkreis Indienhilfe e.V. gesichert.

6. Ferienprogramm und Nachhilfeunterricht

In den Schulferien übernehmen einige ausgebildete Frauen aus den oben genannten Projektbereichen in Form eines Ferienprogramms Tätigkeiten wie Nachhilfe, Englischunterricht, Bastel- und Spielkreise sowie Tanz und Musik für Kinder. Beabsichtigt wird damit, eine Alternative zu den rigiden Lehrmethoden in den Schulen zu bieten und Eigeninitiative und Kreativität der Kinder zu fördern. Die Förderung von Selbständigkeit von Frauen und die Ausbildung von Kindern ist eines der Satzungsziele des FIH.

7. Nähschule/Näherei

Neben dem Erlernen des Handwerkes wurde die Nähschule als Begegnungsstätte für Frauen etabliert. Vielen indischen Mädchen und Frauen fehlt – aufgrund der Stellung der Frau in der Gesellschaft, besonders im Dorf – der Austausch mit anderen Frauen außerhalb der Familie. Neben dem Sammeln alter Nähmaschinen vor vielen Jahren unterstützt der FIH diese Projekte kontinuierlich und aktiv, wie es gerade jetzt wieder sichtbar geworden ist bei der Eröffnung der Nähwerkstatt in BASIS Mountain.

8. Kunstschule und Buchbinderei

BASIS hat es sich zur Aufgabe gemacht junge Menschen zu motivieren, die eigenen Talente zu wecken und zu fördern. In der Kunstschule wurden kreativen Malprojekte und Siebdruck angeboten. Einige Produkte aus der Kunstschule wurden in Deutschland und an Projektbesucher verkauft. Der Erlös des Verkaufs von BASIS Products hier in Deutschland u.a. auf Basaren in Kirchengemeinden floss wieder zurück auf das Spendenkonto des FIH.

9. Werkstatt/Schreinerei

In Indien ist es üblich, anfallende handwerkliche Arbeiten selber auszuführen. Durch eine Werkzeug-Sammelaktion vor der Abreise aus Deutschland 1989, unterstützt vom FIH, konnte im Projektdorf eine Werkstatt eingerichtet werden, die den Bewohnern des Dorfes die Möglichkeit gibt, unter Anleitung Reparaturarbeiten durchzuführen oder eigene Möbel herzustellen, ganz nach dem Prinzip do-it-yourself.

10. Kindergarten

Um Müttern die Möglichkeit zu geben, an den genannten Aktivitäten teilzunehmen oder um ihren saisonalen Arbeiten nachzugehen, wurde 1996 ein Kindergarten im Projekt eingerichtet. Anstelle von Reproduktionswissen –  wie im indischen Kindergarten sonst üblich –  fokussierte BASIS auf Kreativität und förderte Aktivitäten wie Basteln, Malen und Singen. 2012 ist das Programm ausgelaufen.

    Brunnenbau-Projekt 

    In 2016 ist der Sommermonsun in Kerala weitgehend ausgefallen. So herrschte nicht nur während der trockenen Monate (November bis März) ein akuter Trinkwassermangel, sondern der Grundwasserspeigel wurde auch durch fehlenden Regen (es mangelte bis zu 80 % der Regenmenge) in den Sommermonaten nicht wieder aufgefüllt. Viele Brunnen versiegten, es entstand eine akute Trinkwassernot auch im Panchayat Athirampuzha.

    Um sauberes Trinkwasser zu gewinnen wurde 2017 ein auf dem BASIS-Gelände gelegener Teich (Kollapalli-Grundstück) mit 10 m Durchmesser und 8 m Tiefe saniert und gefasst. Die Steine hierzu wurden auf Lastern aus den Kardamombergen angefahren. Dies wurde vom FIH mit 5.000,-€ unterstützt.  Der Nachbarschaft wurde die Möglichkeit gegeben, sauberes Trinkwasser unentgeltlich zu schöpfen. Um die Wasserqualität hygienisch zu erhalten, wird das Wasser in Behälter gepumpt.

    In 2019/2020 soll nun noch ein Deckel auf den Brunnen gebaut werden und eine Wasserzapfanlage mit elektrischem Antrieb (Solar) gebaut werden, so dass eine Verschmutzung des Wassers weitgehend ausgeschlossen wird. Für Hochbehälter, Wasserhähne, Pumpen, Elektrizität und die behördlichen Genehmigungen braucht es kalkuliert etwa einen Betrag von 2.850,-€

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    Hütten- und Haussanierung nach der Monsunflut 2018  

    Klimawandel ist auch in Südindien ein Thema. So, wie in 2016 der Monsun quasi ausfiel, so überraschte er 2018 die Menschen in Kerala mit ungewöhnlicher Heftigkeit: ununterbrochen 4 Wochen lang täglich mit bis zu 25 l pro qm. Es sei die verheerendste Flut seit 100 Jahren gewesen . In den Westghats liefen die Stauseen über und es musste zum Schutz der Staumauern große Mengen Wasser abgelassen werden, andere Staumauern sind gebrochen. Die Folge waren großflächige Überschwemmungen, der Wasserspiegel ist um 1 – 2 m gestiegen. Häuser und Hütten wurden zum Teil weggerissen, zahllose Menschen ertranken, der gute, nährstoffeiche Boden wurde weg geschwämmt, das Saatgut ebenso, Tiere ertranken, sehr viele Menschen verloren ihr gesamtes Hab und Gut. Die Infrastruktur ist zusammengebrochen: Straßen überschwemmt, Brücken eingebrochen, der Flughafen Cochi lag 2 m unter Wasser. Da große Bereiche Keralas entlang der Backwaters unter dem Meeresspiegel liegen, dauerte es auch sehr lange, bis die Wasser wieder abflossen. Durch die Überflutung gerieten Öl, Benzin, Müll etc ins Wasser – es bestand die Gefahr von Ausbreitung von Seuchen wie z.B. Cholera.

    Mehr als 225.000 Menschen hatten ihr Zuhause verloren. Zum Glück wurden die Gebäude unseres Projektes nicht direkt betroffen, aber es sind viele Gelder zum Wiederaufbau nach Indien geflossen.

    25 Säcke Zement kosten ca. 125,- €, 1 Laster Kies ca. 75,- €, Sand ca. 90,- €, Backsteine ca. 150,- €, Maurerlohn ca. 170,- € pro Haus, Hilfsarbeiten beim Wiederaufbau leisten Familienangehörige.

    Der FIH hat über Sonderspenden nach Hilfeaufrufen über 10.000,- € als Nothilfe überweisen können. Dennoch sind die Wiederaufbau-Arbeiten bei weitem nicht abgeschlossen.

    Pflanzaktion nach der Flut in Kerala

    Die Auswirkungen der Überschwemmungen nach der schweren Flut im August 2018 haben die Nahrungssicherung der Menschen, vor allem hinsichtlich des Anbaus von Gemüse und Obst in Kerala enorm beeinträchtigt. Daher hat BASIS die Initiative ergriffen und sich mit verschiedenen Landwirtschaftsämtern aus der Umgebung in Verbindung gesetzt, um eine Pflanzenaktion ins Leben zu rufen, damit verschiedene Arten von Setzlingen (Auberginen, Tomaten, Peperoni, Spinat und Bohnen) an die Zivilbevölkerung verteilt werden können.

    Das dafür benötigte Saatgut wurde aus anderen indischen Bundesstaaten erworben, da die Bestände durch die Überschwemmung in Kerala vernichtet wurden. Die Menschen mussten nicht nur ihre Felder der Flut überlassen, sondern haben auch ihr Hab und Gut verloren, wodurch viele in finanzielle Not gerieten. Die Aktion wird daher von den Betroffenen gerne angenommen und sehr geschätzt. Insgesamt werden derzeit 300.000 Pflanzen von BASIS großgezogen und verteilt, wovon bereits 100.000 ausgeliefert wurden. Die Samen (je nach Gemüseart 1-2 Stück) werden in eine wöchentlich neu hergestellte biologische Kompostmischung eingesetzt, die wiederum in sogenannte Pflanzentabletts gefüllt wird. In einem Tablett können 98 Samen keimen, welche dann je nach Sorte in 4 Tagen bis 4 Wochen zu kleinen Pflänzchen heranwachsen. Um die vielen Tabletts zu lagern, ist in BASIS bereits der Platz im Gewächshaus, welches 100.000 Pflanzen aufnehmen kann, vollkommen ausgereizt. Deshalb wurden weitere Gestelle zur Lagerung gebaut und aufgestellt. Die Pflanzen sind nach einer Dauer von 6-8 Wochen bereit für die Auslieferung und werden dann mit einer Größe von etwa 10-20 cm durch die Landwirtschaftsämter im Umkreis von 20 km verteilt. Binnen 3 Wochen tragen die Pflanzen erste Früchte.

    Die Herstellungskosten (Lohn und Material) für ein Tablett belaufen sich auf etwa 7 Euro, wovon die Landwirtschaftsämter ca. ein Drittel übernehmen. BASIS will nach Abschluss des jetzigen Projekts nochmals 200.000 Samen setzen und diese Schulen und Dorfgemeinschaften zukommen lassen.

    Für Saatgutgewinnung, Vorbereitung des Biodüngers, Pflanzenaufzucht, Kleinmaterialien etc. übernimmt der FIH eine fördernde Summe von einmal 930,- € und ein weiteres Mal von 1.500,- €.

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    Grow Bags – Pflanzenprojekt

    Nach der großen Monsunflut in Kerala 2018 ist leider auch nicht nur ein Großteil der Saat fortgespült, sondern auch die fruchtbare Erdkrume ist nicht mehr vorhanden und die Erde vom Wasser ausgelaugt, so dass der Boden nicht mehr die zur Anzucht notwendigen Nährstoffe liefern kann.

    Das keralesische Landwirtschaftsministerium hat sich zum Projekt Grow-Bags mit BASIS-Programs vernetzt.

    Die Idee ist, in große Säcke Kompost mit wollartigem Material zu mischen. Dieses Material entsteht bei der Gewinnung von Kokosfasern. Weiterhin wird in die Säcke Kuhdung gegeben, um den pH-Wert anzupassen.
    In diese Säcke werden Setzlinge gepflanzt. Je 2 Pflanzsäcke sollen an die Bauern der Umgebung weitergegeben werden.

    In 2018 hat BASIS bereits 1.000 Säcke verteilt.

    In 2019 sollen 3.000 Einheiten vorbereitet und ausgeliefert werden. Pro Einheit entstehen Kosten von 1,-€

    Das Landwirtschaftsministerium unterstützt dieses Projekt mit 50 %, so dass seitens des Vereins FIH eine Gesamtsumme von 1.500,-€ aufgebracht werden muss.

    Aquaponic und Hydroponic über der biologischen Kläranlage

    Die seit 2010 auf dem Projektgelände funktionierende Kläranlage soll in diesem Projekt durch eine weitere Funktion zusätzlich genutzt werden.

    Über der Kläranlage wird eine UV-Folie und Schattennetze gespannt.

    In dem entstehenden Raum darunter sollen über Metallgestelle Pflanzen in verschiedener Weise aufgezogen werden:

    • Die Pflanzen werden in PVC-Röhren als Hydrokultur mit kontinuierlich laufendem, geklärtem Wasser gehalten
    • Die Pflanzen werden in Ton- oder Plastiktöpfen stufenförmig aufgestellt oder aufgehängt

    Etwa 6000 Pflanzen sollen in diesem Raum aufgezogen werden. Die Biomasse für das Projekt wird aus der Kläranlage gewonnen.

    In dem gereinigten Wasser wird zusätzlich noch eine Fischzucht betrieben.

    Die Kosten für das Projekt betragen ca 2.200,-€. Studierende der Mahatma-Gandhi Universität wollen dieses Projekt begleiten. Weiterhin ist auch das keralesische Landwirtschaftsministerium interessiert und beteiligt sich mit 20 %  der Kosten.

    Der FIH hat seine finanzielle Unterstützung bewilligt in Höhe von 1760,-€.

    Aufbau eines Verkaufsstandes auf dem Projektgelände

    Es ist geplant, auf dem Projektgelände von BASIS Village einen Verkaufsstand für die im Projekt gezogenen landwirtschaftlichen Produkte einzurichten.

    Insgesamt entwickelt sich in Indien gerade ein Bewusstsein für hochwertigere Nahrungsmittel. Produkte, die nachweislich ohne Pestizide hergestellt werden, sind zunehmend gefragt. Diese Produkte können auch zu einem moderat höheren Preis verkauft werden. Eine zahlungskräftige Mittelschicht entsteht derzeit auch im ländlichen Raum Südindiens.

    Durch Internet-Marketing und Hausanlieferung können Jugendliche einen kleinen zusätzlichen Verdienst erwirtschaften.

    Für dieses Projekt sollen die Räume des früheren Kindergartens umgerüstet werden. Der Lagerraum soll ungezieferfrei  (Mäuse, Ratten, Kleintiere, Frösche etc.) erstellt werden. Außerdem soll eine überdachte Verkaufs- und Begegnungsstätte geschaffen werden. Weiterhin müssen die sanitären Anlagen in diesem Bereich saniert werden.

    Für themenspezifische Vorträge werden mit Geldern des keralesischen Landwirtschaftsamtes Beamer, Leinwand und Kamera angeschafft.

    Die in 2019 durch den FIH geförderten Kosten für dieses Projekt betragen 1.250,- €

    Spenden und helfen

     

    Wir freuen uns, wenn Sie mithelfen, Projekte in Kerala zu unterstützen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Spende auf direktem Weg nach Sreekandamangalam in das Dorf-Entwicklungshilfeprojekt weitergeleitet wird. Unsere Verwaltungskosten liegen verlässlich in den vergangenen Jahren bei unter 1 %. Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie zu einer Spende detaillierte Informationen wünschen.

    Spendenkonto:

    IBAN: DE18513500250227000951
    BIC: SKGIDE5FXXX
    Verwendungszweck: BASIS-Projects

    Es gibt neben dem Spenden noch viele weitere Möglichkeiten, sich für das Projekt BASIS Programs zu engagieren.
    Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie den Förderkreis unterstützen können.

    Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG

    Förderkreis Indienhilfe e.V.
    Nordanlage 45
    35390 Gießen

    Vereinsregister: Eintragungsnummer 1684
    Registergericht: Amtsgericht Gießen

    Seitenbetreiber: Vorstand des Förderkreises Indienhilfe, S. Orth-Boll, stv. Vorsitzende

    Vertreten durch den aktuellen Vorstand (2021 – 2024)
    Vorsitzender: Dr. Andreas Biebl
    Stv. Vorsitzende: Sybille Orth-Boll
    Kassenwartin: Dominika Bott
    Schriftführer: Matthias Boll
    Beisitzerin: Susanne Diringer

    Kontakt

    E-Mail: foerderkreisindienhilfe@gmx.de
    Tel: 0641 – 98 43 88 88

    Streitschlichtung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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    Quelle: http://www.e-recht24.de

     

    Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

    Sybille Orth-Boll
    Jutta Hofmann Weiß
    Dr. Andreas Biebl
    Eigene Fotos aus BASIS Projects
    Adobe Stock - DenisProduction.com
    Fotos der 30-Jahr-Feier: Till Brühne FOTO: till.bruehne@tbfoto.de 

     

    Konzeption + Gestaltung

    Saarbourg Design print & web| Eva und Marie Saarbourg
    Am Zollstock 15
    35415 Pohlheim
    www.saarbourgdesign.de

    Datenschutzerklärung

     

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    WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

    Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

    Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

    Recht auf Datenübertragbarkeit

    Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

    Auskunft, Löschung und Berichtigung

    Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

    • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
    • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
    • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
    • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

    Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

    Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

    4. Plugins und Tools

    Google Web Fonts

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